Rechtliches

Ablauf beim Notar: Was passiert beim Kaufvertrag in Österreich?

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Kaum ein Teil des Immobilienverkaufs ist Verkäufern so unvertraut wie der Notartermin. Dabei folgt er einem klaren Ablauf und sichert beide Seiten ab.

Warum der Notar zwingend nötig ist

In Österreich müssen Immobilienkaufverträge notariell beglaubigt sein, damit sie im Grundbuch eingetragen werden können. Das gilt ohne Ausnahme, egal ob der Kauf über einen Makler läuft oder privat. Der Notar ist dabei neutraler Dienstleister beider Parteien, kein Interessenvertreter des Verkäufers oder Käufers.

Wer wählt den Notar?

In der Regel einigen sich Käufer und Verkäufer gemeinsam auf einen Notar. Oft wählt der Käufer, da er den Kaufvertrag üblicherweise bezahlt. Als Verkäufer haben Sie das Recht auf einen anderen Notar oder Rechtsanwalt zur eigenen Vertretung, was bei größeren Beträgen durchaus üblich ist.

Was der Notar vorbereitet

Der Notar entwirft den Kaufvertrag auf Basis der vereinbarten Konditionen: Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Bedingungen. Er prüft den Grundbuchauszug, klärt, ob Hypotheken oder Lasten gelöscht werden müssen, und stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Eigentumsübertragung erfüllt sind.

Treuhandschaft: Wie das Geld gesichert ist

Der Kaufpreis wird nicht direkt vom Käufer an den Verkäufer überwiesen. Er fließt zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars. Der Notar gibt das Geld erst frei, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, insbesondere wenn die lastenfreie Grundbucheintragung des Käufers sichergestellt ist. Diese Absicherung schützt beide Seiten.

Was beim Notartermin passiert

Beide Parteien erscheinen persönlich oder mit beglaubigter Vollmacht. Der Notar liest den Vertrag vor, was je nach Länge 20 bis 45 Minuten dauert. Fragen können gestellt werden. Dann unterschreiben beide Parteien, der Notar beglaubigt die Unterschriften. Anschließend veranlasst der Notar die Grundbucheintragung und die Freigabe des Kaufpreises, sobald alle Bedingungen erfüllt sind.

Kosten

Die Notarkosten trägt in der Praxis meist der Käufer. Sie betragen je nach Kaufpreis zwischen 1,5 und 2,5% und umfassen Vertragserrichtung, Beglaubigung, Treuhandschaft und Grundbucheintragung. Als Verkäufer fallen für Sie in der Regel keine direkten Notarkosten an, sofern keine besondere Vertretung vereinbart wurde.

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