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Maklerprovision in Österreich: Höchstsätze und Regeln (Stand 2026)

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Die Maklerprovision ist in Österreich gesetzlich geregelt. Innerhalb dieser Grenzen gibt es aber Spielraum, den nur wenige kennen.

Gesetzliche Grundlage

Die Maklerprovision in Österreich ist im Maklergesetz (MaklerG) und in der Immobilienmakler-Verordnung geregelt. Die Höchstprovision beträgt 3% des Kaufpreises, und zwar für Verkäufer und Käufer jeweils, also theoretisch 6% gesamt. In der Praxis trägt beim Privatverkauf oft nur der Verkäufer die Provision, beim Neubau oft nur der Käufer.

Ist die Provision verhandelbar?

Ja, aber in der Praxis selten. Makler akzeptieren Verhandlungen manchmal bei sehr hochwertigen Objekten oder bei Stammkunden, aber als Privatperson mit einer einzigen Immobilie haben Sie wenig Verhandlungsmacht. Die meisten Makler bestehen auf den vollen 3%.

Wann entsteht der Provisionsanspruch?

Der Makler hat Anspruch auf Provision, wenn er nachweisbar zur Vermittlung beigetragen hat, also wenn der Käufer durch seine Tätigkeit gefunden wurde. Das ist relevant, wenn Sie parallel selbst inserieren: Meldet sich ein Interessent sowohl über Ihr eigenes Inserat als auch über den Makler, kann es zu Streitigkeiten kommen. Klären Sie das vorab vertraglich.

Mindestlaufzeit und Bindung

Maklerverträge in Österreich sind in der Regel auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Entscheidend ist die Vertragsart: Beim Alleinvermittlungsauftrag dürfen Sie während der Laufzeit weder selbst verkaufen noch parallel inserieren. Ist eine Entschädigungsklausel vereinbart, und das ist die Regel (§ 15 MaklerG), wird die Provision sonst auch beim Selbstverkauf fällig. Lassen Sie sich als Verbraucher höchstens sechs Monate binden, streichen Sie Verlängerungsautomatiken und begrenzen Sie die Nachlauffrist auf namentlich genannte Interessenten. Lesen Sie den Vertrag genau, bevor Sie unterschreiben: Wie lang ist die Laufzeit? Gibt es eine Nachlauffrist (d.h. Provision auch, wenn der Käufer erst nach Vertragsende kauft, aber durch den Makler kennengelernt wurde)? Können Sie während der Laufzeit selbst inserieren?

Der Vergleich

Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro beträgt die Maklerprovision für den Verkäufer 10.500 Euro plus 20% MwSt, also 12.600 Euro. Mit NoMak zahlen Sie 1.800 Euro für eine Wohnung oder 3.000 Euro für ein Haus, einmalig und ohne Erfolgsabhängigkeit. Die Differenz von 9.600 bis 10.800 Euro bleibt bei Ihnen.

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