Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, gibt dem Verkäufer ein schriftliches Kaufanbot. Nimmt der Verkäufer an, ist der Kauf vereinbart. Der Vertrag beim Notar oder Rechtsanwalt setzt ihn danach um. Die Vorlage ist für den Kauf von privat an privat gedacht, ohne Makler, und passt auf drei Seiten.
PDF, 3 Seiten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Vorlage herunterladenWas in der Vorlage steht
- Bindungsfrist, bis zu der das Anbot gilt, und wer die Kaufurkunde errichten soll
- Kaufobjekt mit Adresse, Katastralgemeinde, Einlagezahl, Grundstücksnummer, Anteilen und Bezirksgericht
- Kaufpreis, Anteil für Inventar, Zahlung über ein Treuhandkonto des Vertragserrichters
- Gültigkeit ohne Vorbehalt oder mit Finanzierungsvorbehalt
- Besichtigung, Übergabetermin und vereinbarter Zustand bei der Übergabe
- Kosten und Steuern: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtung
- Annahme, Vertragserrichtung binnen 21 Tagen, Schriftlichkeit, weitere Bedingungen und Beilagen
- Daten und Unterschriften von bis zu zwei Kaufinteressenten, Annahme durch den Verkäufer mit oder ohne Abänderungen
Was ein Kaufanbot bewirkt
Das Kaufanbot ist ein Antrag im Sinn des ABGB. Nimmt der Verkäufer es innerhalb der Frist an, ist der Kaufvertrag geschlossen, auch wenn die Urkunde erst später beim Vertragserrichter unterschrieben wird. Vor Ablauf der Frist kann der Käufer sein Anbot nicht zurücknehmen (§ 862 ABGB).
Deshalb gehört alles, was dem Käufer wichtig ist, in das Anbot: der Preis, was mitverkauft wird, der Übergabetermin und ein Finanzierungsvorbehalt, wenn die Bank noch nicht zugesagt hat.
Rücktritt: was beim Kauf von privat gilt
Das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG schützt Verbraucher, die am Tag der ersten Besichtigung unterschreiben. Es setzt voraus, dass auf der anderen Seite ein Unternehmer steht, etwa ein Bauträger oder ein eingeschrittener Makler (§ 1 und § 30a KSchG). Kaufen Sie von einer Privatperson ohne Makler, gibt es dieses Rücktrittsrecht nicht.
Umso wichtiger ist die Bindungsfrist. Setzen Sie sie so, dass die Bank bis dahin entschieden hat, meist zwei bis drei Wochen, und kreuzen Sie den Finanzierungsvorbehalt an.
Nebenkosten, die der Käufer trägt
Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent (§ 7 GrEStG), die Eintragungsgebühr für das Grundbuch von 1,1 Prozent (Tarifpost 9 GGG) und die Kosten für Vertragserrichtung und Treuhandschaft beim Notar oder Rechtsanwalt. Die Vorlage hält das fest, damit es später keine Diskussion gibt.
So läuft es nach der Annahme
Der Verkäufer unterschreibt die Annahme auf der letzten Seite, jede Seite bekommt eine Ausfertigung. Dann beauftragt der Käufer den Vertragserrichter, der den Kaufvertrag aufsetzt, den Kaufpreis treuhändig abwickelt und die Eintragung im Grundbuch veranlasst. Für den Übergabetag gibt es hier das Übergabeprotokoll für den Immobilienkauf.
Häufige Fragen
- Ist ein Kaufanbot verbindlich?
- Ja. Bis zum Ende der eingetragenen Frist ist der Käufer daran gebunden, und mit der Annahme durch den Verkäufer ist der Kauf vereinbart (§ 862 ABGB). Nur was als Vorbehalt eingetragen ist, zum Beispiel die Finanzierung, hält den Weg offen.
- Brauche ich für das Kaufanbot einen Notar?
- Nein. Das Anbot wird direkt zwischen Käufer und Verkäufer unterschrieben. Den Kaufvertrag errichtet danach ein Notar oder Rechtsanwalt, der auch die Treuhandabwicklung übernimmt.
- Kann der Verkäufer das Anbot mit Änderungen annehmen?
- Ja. In der Vorlage kreuzt er an, ob er zu den genannten Bedingungen annimmt oder Abänderungen wünscht. Die Abänderungen gelten erst, wenn der Käufer ihnen bis zum eingetragenen Datum schriftlich zustimmt.
- Gilt die Vorlage auch für ein Grundstück?
- Ja, für Wohnung, Haus und Grundstück. Bei einer Eigentumswohnung tragen Sie zusätzlich die Anteile und die B-LNR aus dem Grundbuch ein.
Die Vorlage ist ein Muster ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung.
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